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1. Geltungsbereich
§1 Diese Geschäftsbedingungen sind anwendbar für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung im Hotel Come Inn Kurfürstendamm Opera, Kurfürstendamm 180, 10117 Berlin, sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
§2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung. Ihrer Einbeziehung in das Vertragsverhältnis wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
II. Leistungen des Hotels
§3 Das Hotel erbringt die bestellten und zugesagten Leistungen in der für das Hotel Come Inn Kurfürstendamm Opera üblichen hohen Qualität.
§4 Eine Unter‑ oder Weitervermietung der überlassenen Räume ist unzulässig. Die Räume dürfen nur zu Wohnzwecken benutzt werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Durchführung von Vorstellungsgesprächen und der Verkauf von Waren sowie das Erbringen von Dienstleistungen in den gemieteten Räumlichkeiten unzulässig. Ausnahmen müssen vom Hotel schriftlich bestätigt sein.
§5 Speisen und Getränke dürfen in das Hotelzimmer nicht mitgebracht werden. Mitgebrachte Speisen dürfen im Hotelzimmer nicht konsumiert werden. Etwas anderes gilt für Hotelzimmer, die mit Vorrichtungen für das Zubereiten von Speisen ausgestattet sind.
§6 Wenn das Hotel dem Gast einen Garagenstellplatz im Hause vermittelt, kommt hierdurch ein Verwahrungsvertrag über den abgestellten Pkw und eventuell in diesem belassene Gegenstände nicht zustande.
§7 Das Hotel stellt dem Gast das gebuchte Zimmer am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Zimmer bis 12.00 Uhr zu räumen und unter Abgabe der Zimmerschlüssel an der Rezeption zu übergeben. Generell ist das Mindestalter zur Durchführung einer Reservierung 18 Jahre. Eine Person die das Mindestalter erfüllt muss bei Ckeck-in anwesend und für das Zimmer registriert sein. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung des Zimmers. Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Der Gast erkennt an, dass das Hotel nicht dazu verpflichtet ist, die vorgenannten Leistungen zu erbringen bzw. fehlerfrei zu erbringen. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem lokalen Fundbüro übergeben. Eine Haftung des Hotels für Schäden des Gastes aufgrund einer Pflichtverletzung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
§8 Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
§9 Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Sollte das Hotel feststellen, dass im Zimmer entgegen dem Rauchverbot geraucht worden ist, so hat der Gast die Kosten der Reinigung in Höhe von 200,00 EUR zzgl. der gesetzlichem Mehrwertsteuer zu tragen.
§10 Konsumverbot für Cannabis. Das Rauchen von Cannabis ist auf dem gesamten Hotelgelände einschließlich der Raucherbereiche untersagt. Eine Missachtung dieses Verbots stellt einen Verstoß gegen unsere Hausordnung dar. Festgestellte Verstöße gegen die Hausordnung führen zu Hausverweis oder Hausverbot.
III. Pflichten des Gastes
§11 Der Gast entrichtet die für die Leistung vereinbarten Preise des Hotels. Der Gast legt dem Hotel eine Buchungsbestätigung über das gebuchte Zimmer vor.
§12 Das Hotel ist berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Aufenthaltsbeginn mehr als sechs Monate liegen und das Hotel den lt. Preisliste für derartige Leistungen zu entrichtenden Betrag angepasst hat. Die Erhöhung darf nicht mehr als 10 %, pro Jahr, für die jeweils vereinbarte Leistung betragen. Übersteigt die Erhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in diesem Zeitraum, so ist der Gast zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung muss innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich erfolgen.
§13 Der Besteller haftet, wenn er Kaufmann ist, als Gesamtschuldner für diejenigen Zusatzleistungen, die Veranstaltungsteilnehmer in Anspruch nehmen, ohne dass diese Zusatzleistungen Gegenstand des Veranstaltungsvertrages wären.
§14 Auf schriftliches Verlangen des Hotels ist der Gast verpflichtet, bei Vertragsunterzeichnung 10 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages für Logis als Vorauszahlung zu leisten. Sechs Monate vor dem Anreisedatum werden weitere 10 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages für Logis, drei Monate vor dem Anreisedatum 30 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages für Logis jeweils als Vorauszahlung fällig. Sechs Wochen vor dem Anreisedatum ist der Gast verpflichtet, auf schriftliches Verlangen des Hotels den gesamten voraussichtlichen Rechnungsbetrag zu begleichen.
Die Zahlungen werden auf die Abschlussrechnung angerechnet. Auf eventuell zu begleichende Stornierungsentgelte nach § 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle Zahlungen mit Ausnahme der ersten, bei Vertragsunterzeichnung fälligen Rate von 10 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages für Logis angerechnet.
Anstelle der Vorauszahlung kann der Gast dem Hotel auch eine Bankbürgschaft stellen, die unter Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit gestellt ist. Der durch Vorauszahlung oder Bankbürgschaft zu besichernde Betrag wird dem Gast vom Hotel mitgeteilt.
IV. Rücktritt vom Vertrag
§15 Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die angeforderte Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung trotz Setzen einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht wird.
§16 Ebenso besteht ein Rücktrittsrecht, wenn der Gast dem Hotel falsche Angaben über wesentliche Tatsachen, die das Vertragsverhältnis betreffen, gemacht hat. Das gilt insbesondere, wenn über die Person des Gastes oder den Zweck seines Aufenthaltes falsche Angaben gemacht wurden oder wesentliche Informationen, die für das Hotel erkennbar von Bedeutung sind, verschwiegen wurden. Von Bedeutung für das Hotel sind alle Informationen, die einen Einfluss auf den Ruf des Hotels, den Ablauf der Veranstaltung und den Hotelbetrieb haben können.
§17 Das Hotel ist zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es ihm aufgrund höherer Gewalt, Krieges, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien oder vergleichbarer Umstände, die durch das Hotel nicht zu vertreten sind, unmöglich ist, den Vertrag zu erfüllen.
Weiter besteht ein Kündigungsrecht, wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Aufnahme des Gastes den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzuordnen wäre.
§18 Der Gast kann ohne Angabe von Gründen seinen Beherbergungsvertrag stornieren. Er ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, 90 % des vereinbarten Preises zu entrichten. Gelingt es dem Hotel, die Zimmer anderweitig zu vermieten, wird der hieraus erlangte Erlös dem Gast angerechnet.
Bis drei Monate vor dem geplanten Anreisedatum ist der Gast berechtigt, 50 % des gebuchten Kontingents zu stornieren, ohne dass die gebuchten Zimmer bezahlt werden müssten. Sechs Wochen vor dem geplanten Anreisetermin kann der Gast noch 10 % des gebuchten Kontingents stornieren, ohne dass die gebuchten Zimmer bezahlt werden müssten.
Wird der Hotelaufnahmevertrag zusammen mit einem Vertrag über die Durchführung eines Banketts oder einer Veranstaltung geschlossen, können insgesamt nicht mehr als 10 % der gebuchten Zimmer storniert werden. Sollte der Besteller das dennoch wünschen, so hat das Hotel das Recht, auch vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten.
Dem Gast bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Hotel, ein niedrigerer Schaden entstanden ist, als er in der vorstehenden Pauschalierung erfasst ist. Das Hotel kann einen höheren Schaden geltend machen, wenn ihm ein solcher entstanden ist.
V. Leistungsstörungen
§19 Der Gast bezahlt für den Fall des Verzuges mit der Zahlungsverpflichtung Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
§20 Das Hotel haftet gegenüber dem Gast nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können. Lediglich bei Leistungsmängeln im leistungstypischen Bereich haftet das Hotel für jedes Verschulden. In diesem Fall ist eine Haftung des Hotels für solche Schäden ausgeschlossen, die vertragsuntypisch und nicht vorhersehbar sind.
§21 Für Gegenstände des Gastes, die dieser im Sinne des § 701 BGB eingebracht hat, haftet das Hotel nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, mindestens jedoch bis zum Betrag von € 500,00 und höchstens bis zu dem Betrag von € 3.000,00. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten haftet das Hotel beschränkt auf einen Betrag von € 750,00.
§22 Der Gast ersetzt dem Hotel Schäden, die diesem, den Hotelgästen oder dem Hotelpersonal dadurch entstehen, daß Gegenstände des Gastes oder deren Handhabung Schäden verursachen.
§23 Unser Hotel wird in den öffentlich zugänglichen Bereichen videoüberwacht; die Gästezimmer sowie Aufenthaltsräume für Gäste unterliegen nicht der Videoüberwachung.
Unter die hierbei verarbeiteten personenbezogenen Daten fallen Bild- und Videoaufnahmen. Die installierten Videokameras dienen der Wahrnehmung unseres Hausrechts, der Verhinderung von Straftaten und zur Sicherstellung etwaiger Strafverfolgung sowie zur Abwehr ggf. zu Unrecht geltend gemachter Ansprüche.
Rechtsgrundlage der Datenerhebung und -verarbeitung ist §6 Abs.1 S. 1 lit. f) der DSGVO. Die überwiegenden berechtigten Interessen unseres Unternehmens folgen aus unserer Verpflichtung, den Gästen einen sicheren Aufenthalt im Hotel gewährleisten zu können und aus unserem Interesse, mögliche Ansprüche unsererseits durchsetzen zu können und ggf. unberechtigte Forderungen abwehren zu können. Empfänger der personenbezogenen Daten können die Straf-verfolgungsbehörden sowie Personen und Gesellschaften sein, die wir mit der Wahrnehmung unserer Rechte beauftragen (insbesondere Rechtsanwälte), aber auch Dienstleister, die mit der Videoüberwachung beauftragt sind. Die betreffenden Aufzeichnungen werden nach spätestens 72 Stunden gelöscht. Zeitlich darüber hinausgehend werden nur Daten gespeichert, die zur Aufklärung konkreter Vorfälle oder für die Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund eines konkreten Ereignisses benötigt werden. Nach Wegfall des Zwecks, für den diese Daten gespeichert wurden, werden auch diese Daten unverzüglich gelöscht.
VI. Schlussbestimmungen
§24 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
§25 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind, ebenso wie Kündigungserklärungen oder sonstige einseitige Willenserklärungen nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen.
§26 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Hotelaufnahmevertrag ist Berlin, soweit dies zulässig ist.
§27 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt.
Stand: April 2025
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